Hausordnung

Für die Pflege unseres Tennisheims sind in vorbildlicher Weise seit der Einweihung 1988 unsere Tennisdamen zuständig. Dies soll auch durch Ihre Unterstützung in Zukunft so bleiben. Deshalb hier einige Anmerkungen zur Unterstützung des jeweilig wöchentlich wechselnden Heimdienstes.

Allgemeine Regeln

  1.  Das Tennisheim und die Umkleideräume sollten niemals mit Sandplatzschuhen betreten werden.
  2. Das Mobilar und sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
  3. Gläser und Geschirr müssen nach Gebrauch in die Spülmaschine eingeräumt werden.
  4. Getränke sind zur Unterstützung des Vereins dem Automat zu entnehmen. Ausnahmen für spezielle Getränke sind hiervon nicht betroffen.
  5. Flaschen auch vom Freigelände sind in die bereitgestellten Kästen einzuordnen.
  6. Papier, Becher, Zigarettenstummel und sonstiger Unrat sind in den Mülleimer bzw. den Abfalltonnen zu entsorgen.
  7. Im Tennisheim ist das Rauchen nicht gestattet.
  8. Die Duschen – und Umkleideräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
  9. Das Tennisheim ist wenn sich niemand mehr auf der Anlage befindet stets abzuschließen. Der Nebeneingang sollte hier nicht vergessen werden. Sämtliche Lichter sind zu löschen.
  10. Spezielle Punkte für  den Häuslesdienst sind in der Küche angebracht.

Sonstige Nutzung

  1. In Anbetracht der Gleichbehandlung der Mitglieder kann das Tennisheim leider nicht für persönliche Feste genutzt bzw. vermietet werden. Eine Nutzung im Winter ist ohnehin ausgeschlossen.